Am 05.12.2018 fand in München die Veranstaltung „Autonomes Fahren - Ein rechtlicher, technischer und ethischer Ausblick“ statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Umständen das sichere autonome Fahren in Zukunft möglich sein wird und wie die Gesellschaft im rechtlichen sowie ethischen Diskurs damit umgeht.
Die Veranstaltung begann mit zwei Workshops, in denen die Teilnehmer in kleinen Gruppen abstrakt an das Thema „Autonomes Fahren“ herangeführt wurden. Den Abschluss dieses Teils der Veranstaltung bildete die Suche nach einem „Gerechtigkeitskonsens“, der die Teilnehmer auf die Diskussion über grundlegende ethische Fragen vorbereiten sollte. Dabei wurde mittels anonymer Online-Umfrage ermittelt, wie sich ein autonomes Fahrzeug in verschiedenen dilemmatischen Situationen verhalten sollte. So hatten die Teilnehmer zum Beispiel die Entscheidung zu fällen, ob in einer unausweichlichen Situation eher eine Seniorin mit ihrem Hund oder eine schwangere Frau überfahren werden sollte. Die Umfrageergebnisse wurden in den Workshops - vor allem vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Unabwägbarkeit von Menschenleben - schließlich heftig diskutiert.
Hieran schlossen sich Impulsreferate an, für die hochkarätige Vertreter aus Technik, Ethik und Recht gewonnen werden konnten. Herr Prof. Michael Botsch, Professor an der Technischen Hochschule Ingolstadt und dort stellvertretender wissenschaftlicher Leiter des Forschungs- und Testzentrums CARISSMA, legte den Fokus auf das sogenannte maschinelle oder „deep learning“. Hier müsse es das Ziel sein, das Programm in die Lage zu versetzen, den von ihm entwickelten eigenen Algorithmus dem Nutzer verständlich zu machen, um damit die erzeugten Ergebnisse sicher vorhersagen zu können. An diese technischen Erläuterungen schloss sich das Impulsreferat von Herrn Prof. Christoph Lütge an, Inhaber des Peter-Löscher-Stiftungslehrstuhls für Wirtschaftsethik und Global Governance der Technischen Universität München sowie Mitglied in der Ethik-Kommission „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. In diesem Rahmen wurde unter anderem der Prozess erklärt, in welchem die Kommission einen Ethik-Code für das autonome Fahren entwickelt hat. Den dritten und letzten Vortrag hielt Herr Prof. Armin Engländer, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der LMU München. In seinem Vortrag beschäftigte sich der Referent insbesondere mit den strafrechtlichen Konsequenzen des autonomen Fahrens. Dabei wurden exemplarisch abermals die moralischen Dilemmata aufgegriffen und beleuchtet, unter welchen Umständen in solchen Situationen eine Strafbarkeit besteht bzw. ausgeschlossen ist.
In der anschließenden vom Altstipendiaten Dr. Jan Alpmann moderierten Podiumsdiskussion wurden die Ergebnisse und Thesen aus den Workshops und Referaten wieder aufgegriffen und von anderen Blickwinkeln her beleuchtet. Auch nutzten die Teilnehmer die Möglichkeit, den Referenten ihre eigenen Fragen zu stellen.
Die Veranstaltung endete mit einem ungezwungenen Get-Together, bei dem Referenten und Teilnehmer die spannenden Fragen und Diskussionen des Nachmittags Revue passieren und den Abend so ausklingen lassen konnten.
Autor: Michael Wiesner ist KAS-Stipendiat und hat die Veranstaltung mitorganisiert.
Fotos: Samuel Kohler